Allgemeine Geschäftsbedingungen
- GELTUNGSBEREICH
1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn die Fotografin: Marina Rudolph, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.
2. VERTRAGSSCHLUSS
2.1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:
2.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
2.3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
2.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.
2.5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.
3. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
3.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche,etc.).
3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.
3.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, der Perspektiven, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Durch die Bearbeitung des Fotografen können sich die Ursprungsfarben diverser intensiven Farben verändern.
3.4. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.
3.5. Die Anzahl der Fotos während einer Begleitung der Hochzeit variiert stets je nachdem wie viel „Programm“ es gibt. Es gibt keine grundsätzlich vorgelegt Mindestanzahl der Dateien. Der Auftragnehmer versucht stets jegliche Situation, die ihm ermöglicht wird, rund um die Begleitung fotografisch nach seinem künstlerischen Gestaltungsspielraum fotografisch einzufangen.
4. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS
4.1. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter tätig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
4.2. Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung/ bzw. jeglicher anderen gebuchten Veranstaltung (z.B. New-Born-Shooting oder Babybauchshooting) des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.
4.3. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW Format.
4.4. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen sechs Wochen nach dem Fototermin (gilt für Hochzeiten sowie für alle weiteren Shootings) die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben/Collagen,Holzbox) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.
4.5. Gültigkeit von Angeboten & Zusatzleistungen: Angebote des Auftragnehmers, insbesondere Kennenlernshootings oder andere Sonderleistungen, werden dem Auftraggeber vor dem Kennenlerngespräch digital zur Verfügung gestellt. Ab dem Zeitpunkt des Kennenlerngesprächs hat der Auftraggeber 48 Stunden Zeit, sich für ein Paket zu entscheiden. Nach Ablauf dieser Frist verliert das Angebot automatisch seine Gültigkeit – es sei denn, beide Parteien vereinbaren schriftlich eine Fristverlängerung. Mit Abschluss des Hauptvertrags gelten ausschließlich die darin festgelegten Leistungen. Ein nachträgliches Hinzubuchen zuvor angebotener, aber nicht gebuchter Leistungen (z. B. Kennenlernshooting) ist nicht möglich. In diesem Fall gelten die regulären Preise laut aktueller Preisliste.
4.6. Paketwahl und Verbindlichkeit: Mit Abschluss des Vertrages wählt der Auftraggeber verbindlich eines der vom Auftragnehmer angebotenen Fotopakete. Ein nachträglicher Wechsel des gewählten Pakets ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine nachträgliche Reduzierung der gebuchten Stunden nicht möglich. Die ursprünglich vereinbarte Dauer der fotografischen Begleitung gilt als verbindlich. Maximal eine Verlängerung – siehe 4.7.
4.7. Maximale Begleitdauer, Pausenregelung & Verlängerungsmöglichkeit: Die maximale fotografische Begleitdauer pro Hochzeitstag beträgt 10 Stunden.Bei einer gebuchten Begleitung von mehr als 6 Stunden ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine gesetzlich vorgeschriebene Pause von mindestens 30 Minuten einzulegen. Diese Pause findet innerhalb der gebuchten Begleitzeit statt und gilt als Arbeitszeit. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Einhaltung dieser Pause ausdrücklich einverstanden.Eine Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Begleitdauer auf bis zu 10 Stunden kann im letzten Abstimmungsgespräch vor der Hochzeit thematisiert werden. Eine Verlängerung ist jedoch abhängig von der Verfügbarkeit des Auftragnehmers und muss von diesem nicht akzeptiert werden. Grundsätzlich gilt die im Vertrag vereinbarte Zeitdauer als verbindlich.Erfolgt eine Verlängerung – ob im Vorfeld vereinbart oder am Hochzeitstag spontan notwendig – wird jede angebrochene Zusatzstunde zum im Angebot ausgewiesenen Stundensatz in Rechnung gestellt. Ein Wechsel in ein höheres Paket ist dabei ausgeschlossen.Die genaue Abstimmung der Pause sowie eventueller Verlängerungswünsche erfolgt in enger Absprache mit dem Auftraggeber, ohne Anspruch auf Umsetzung durch den Auftragnehmer.
5. VERGÜTUNG UND AUSLAGEN
5.1. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit bei einer Hochzeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum sind die ersten 30 Minuten kostenfrei, wird die Arbeitszeit weiter überschritten wird dies mit 359€/ pro angefangene Stunde verrechnet.
5.2. Bei Vertragsschluss (Hochzeitsbegleitung) wird eine erste Zahlung in Höhe von 10% des Gesamtpreises berechnet, die innerhalb von 14 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses in bar oder per Überweisung fällig wird. Sonderwünsche, insbesondere Zusatzleistungen, welche extra für den gewünschten Auftrag bestellt/organisiert werden müssen, sind vorab komplett zu bezahlen.
Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des Auftragnehmers:
Inhaber: Marina Rudolph
Bankinstitut: N26
DE77 1001 1001 2620 4450 86
NTSBDEB1XXX
5.3. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leistungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.
5.4. Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, jedoch nicht vor der Übergabe der Fotos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber fällig.
5.5. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von Batzhausen aus. Die Anfahrt im Umkreis von 10 km von Batzhausen wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, nicht berechnet. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang werden ab dem Wohnort des Fotografen hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,55 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.
5.6. Ab einer Buchung von 10 Stunden mit zusätzlicher Anfahrtsstrecke ab 150 km muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine „locationsnahe“ Unterkunft(Einzelzimmer) zur Verfügung stellen inkl. (falls nichts anderes schriftlich vereinbart) 2 Übernachtungen. (1 x vor und 1 x nach der Veranstaltung) Da zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.
5.7. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.8. Ab einer Buchung von 5 Stunden muss dem Auftragnehmer ein Sitzplatz sowie Verpflegung gestellt werden mit ggf. gesicherten Staumöglichkeit für Equipment.
5.9. Sofern es zu einem „ kostenlosen Afterweddingshooting“ kommen sollte, werden dafür die Fahrtkosten nachträglich noch in Rechnung gestellt. Ebenfalls gilt das kostenlose Angebot ab der Hochzeit für 12 Monate und muss rechtzeitig geplant werden, ansonsten verfällt der Gutschein ersatzlos. Das Angebot kann nicht ausbezahlt werden.
6. AUFTRAGSÄNDERUNGEN, –ERWEITERUNGEN UND -KÜNDIGUNG, REKLAMATION/MÄNGELRÜGEN
6.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 5.2 bzw. 6.3. und 6.4. dieser Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertreten hat.
6.3. Im Falle einer Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen wie folgt berechnet: Kennenlernshooting zum Originalpreis von 349,- Euro statt 199,- Euro, Anfertigen der Holzbox (ohne Inhalt) 59,- Euro
6.4. Kündigt der Auftraggeber 60 Tage oder weniger vor Veranstaltungsdatum, sind 30% des vereinbarten Honorars fällig. Die Möglichkeit des Auftragsnehmers, einen geringeren Schaden nachzuweisen bleibt weiterhin wie unter Ziffer 6.2 bestehen.
6.5. Kann der Auftragnehmer wegen Krankheit oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung vollständig erstattet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, bei der Suche eines geeigneten Ersatzes behilflich zu sein.
6.6. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.
Allgemeine Shootings
6.7. Der Kunde bestätigt mit der Buchung, dass er sich im Vorfeld über den Stil und die Qualität der Arbeit des Fotografen informiert hat. Eine Reklamation des Bildmaterials ist daher ausgeschlossen.
6.8. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für subjektive Unzufriedenheit oder abweichende persönliche Erwartungen. Nachträgliche Änderungen oder zusätzliche Bearbeitungen sind nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen zusätzliches Honorar möglich.
Gutscheine
6.9. Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.
6.10. Eine Auszahlung oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Wird der Gutschein nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer eingelöst, verfällt er unwiderruflich.
6.11. Der Kunde ist selbst verantwortlich, sich rechtzeitig um einen Termin zu kümmern.
6.12. In der Hauptsaison (April – Oktober) sind die Kapazitäten begrenzt. Daher ist eine rechtzeitige Terminvereinbarung erforderlich. Sollte kein freier Termin innerhalb der Gültigkeitsdauer verfügbar sein, verfällt der Gutschein ohne Ersatzanspruch.
6.13. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für nicht rechtzeitig eingelöste Gutscheine oder mangelnde Verfügbarkeiten in der Hauptsaison.
7. EIGENTUMSVORBEHALT, NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.
7.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
7.3. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.
7.4. Klausel zur Veröffentlichung und Nutzung der Hochzeitsfotos
Die Veröffentlichung der während der Hochzeit erstellten Fotografien durch den Fotografen, etwa für soziale Medien, Werbung oder die eigene Homepage, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Diese Zustimmung kann auch nach der Hochzeit erteilt werden und wird in einem gesonderten Dokument festgehalten, das den Verwendungszweck und die betroffenen Fotografien beschreibt. Eine Zustimmung erfolgt unentgeltlich und ohne Anspruch auf Nachlass.
Die Nutzung und Veröffentlichung der Fotografien durch Dritte, wie andere Dienstleister, erfordert die ausdrückliche Zustimmung des Fotografen. Für Veröffentlichungen durch das Hochzeitspaar zu eigenen Zwecken gelten die Bestimmungen des Urheberrechts. Der Fotograf ist dabei stets als Urheber zu nennen, und jegliche Bearbeitung der Fotografien ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Fotografen untersagt. Bezüglich anderer Shootings gilt ebenso, das stets die schriftliche Einverständnis des Auftraggeber vorhanden sein muss, vor der Veröffentlichung.
7.5. Der Auftraggeber darf der Verwendung der Fotos durch den Auftragnehmer im Rahmen der Eigenwerbung widersprechen. Der Auftraggeber verpflichtet sich dadurch von der Nutzung im Rahmen der Eigenwerbung abzusehen.
7.6. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.
8. HAFTUNG
8.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
8.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
8.5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
9. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE UND ABTRETUNG
9.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
9.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.
10. DATENSCHUTRECHTLICHE INFORMATIONSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
10.1. Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses aus.
10.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in Berührung kommen.
10.3. Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten. Er wird darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen des Informationsblattes im Rahmen der Veranstaltung vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.
11. TEXTFORM
11.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.
12. ANZUWENDENDES RECHT
12.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
12.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Batzhausen. Der Gerichtsstand ist Batzhausen, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
12.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
13. DATENSPEICHERUNG
13.1 Die Dateien werden ab Erstellungsdatum nach Ablauf von 12 Monaten unwiderruflich gelöscht. (Sofern nichts anderes hier schriftlich vereinbart wurde) Nachträglich gewünschte Änderungen im „Retusche-Rahmen“ können gegen eine Gebühr von 15€ pro Datei vorgenommen werden. (Retusche-Rahmen beinhaltet z.B. Entfernen von Hautirritationen, kleine Details wie z.B. Fussel am Outfit…)
13.1 Nach Ablauf der Frist von 6 Wochen (nach Erhalt der Fotos) gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei. Sofern der Auftraggeber anschließend noch Änderungen oder weitere Fotos wünscht, wird der dadurch entstandene Arbeitsaufwand mit 99€/h extra in Rechnung gestellt.