Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die
nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im
Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn die Fotografin: Marina Rudolph, im Folgenden:
Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen
Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder
vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder,
gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in
Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.
2. VERTRAGSSCHLUSS
2.1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:
2.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer
telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder
über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber
noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
2.3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein
Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des
Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den
Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser
Frist erlischt das Angebot.
2.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von
zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der
Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches
Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.
2.5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei
um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen
kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung
oder eine Vorschussrechnung übersendet.
3. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
3.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung
des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen,
Sonderwünsche,etc.).
3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt
ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen
als Arbeitszeit.
3.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen
Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder
M.ngelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen
Gestaltungsspielraums, der Perspektiven, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen
und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche
.nderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und
Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Durch die Bearbeitung des Fotografen können sich
die Ursprungsfarben diverser intensiven Farben verändern.
3.4. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu
vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von
Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt,
Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie
höhere Gewalt.
3.5. Die Anzahl der Fotos während einer Begleitung der Hochzeit variiert stets je nachdem wie
viel „Programm“ es gibt. Es gibt keine grundsätzlich vorgelegt Mindestanzahl der Dateien. Der
Auftragnehmer versucht stets jegliche Situation, die ihm ermöglicht wird, rund um die Begleitung
fotografisch nach seinem künstlerischen Gestaltungsspielraum fotografisch einzufangen.
4. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS
4.1. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer
werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter tätig, sofern
nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
4.2. Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung/ bzw. jeglicher
anderen gebuchten Veranstaltung (z.B. New-Born-Shooting oder Babybauchshooting) des
Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere
Stunden in Auftrag geben.
4.3. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B.
jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW Format.
4.4. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen sechs Wochen nach dem Fototermin
die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben/Collagen,Holzbox)
wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.
5. VERGÜTUNG UND AUSLAGEN
5.1. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum sind die
ersten 30 Minuten kostenfrei, wird die Arbeitszeit weiter überschritten wird dies mit 359€/ pro
angefangene Stunde verrechnet.
5.2. Bei Vertragsschluss (Hochzeitsbegleitung) wird eine erste Zahlung in Höhe von 10% des
Gesamtpreises berechnet, die innerhalb von 14 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses in bar
oder per Überweisung fällig wird. Sonderwünsche, insbesondere Zusatzleistungen, welche extra
für den gewünschten Auftrag bestellt/organisiert werden müssen, sind vorab komplett zu
bezahlen.
Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte
Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des Auftragnehmers:
Inhaber: Marina Rudolph
Bankinstitut: N26
DE77 1001 1001 2620 4450 86
NTSBDEB1XXX
5.3. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter
angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur
Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leistungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte,
bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.
5.4. Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungsstellung durch den
Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, jedoch nicht vor der Übergabe
der Fotos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber fällig.
5.5. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von Batzhausen aus. Die Anfahrt im
Umkreis von 10 km von Batzhausen wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, nicht
berechnet. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang werden ab dem
Wohnort des Fotografen hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,55 EUR. Bei
Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die
tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.
5.6. Ab einer Buchung von 10 Stunden mit zusätzlicher Anfahrtsstrecke ab 150 km muss der
Auftraggeber dem Auftragnehmer eine „locationsnahe“ Unterkunft(Einzelzimmer) zur Verfügung
stellen inkl. (falls nichts anderes schriftlich vereinbart) 2 Übernachtungen. (1 x vor und 1 x nach
der Veranstaltung) Da zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen in
der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.
5.7. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und
Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.8. Ab einer Buchung von 5 Stunden muss dem Auftragnehmer ein Sitzplatz sowie Verpflegung
gestellt werden mit ggf. gesicherten Staumöglichkeit für Equipment.
5.9. Sofern es zu einem „ kostenlosen Afterweddingshooting“ kommen sollte, werden dafür die
Fahrtkosten nachträglich noch in Rechnung gestellt. Ebenfalls gilt das kostenlose Angebot ab der
Hochzeit für 12 Monate und muss rechtzeitig geplant werden, ansonsten verfällt der Gutschein
ersatzlos. Das Angebot kann nicht ausbezahlt werden.
6. AUFTRAGSÄNDERUNGEN, –ERWEITERUNGEN UND -KÜNDIGUNG
6.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine
der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen
diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 5.2 bzw. 6.3. und 6.4. dieser
Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn,
der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden, oder gar kein
Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertreten hat.
6.3. Im Falle einer Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen wie folgt berechnet:
Kennenlernshooting zum Originalpreis von 339,- Euro statt 115,- Euro, Anfertigen der Holzbox
(ohne Inhalt) 69,- Euro
6.4. Kündigt der Auftraggeber 60 Tage oder weniger vor Veranstaltungsdatum, sind 30% des
vereinbarten Honorars fällig. Die Möglichkeit des Auftragsnehmers, einen geringeren Schaden
nachzuweisen bleibt weiterhin wie unter Ziffer 6.2 bestehen.
6.5. Kann der Auftragnehmer wegen Krankheit oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden
hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung vollständig erstattet. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, bei der Suche eines geeigneten
Ersatzes behilflich zu sein.
6.6. Wetterbedingte Absagen bei Fotoshootings
Sollte das geplante Fotoshooting wetterbedingt nicht stattfinden (Regen, Schnee, Unwetter)
können und das schlechte Wetter bereits aufgrund von Wetterberichten oder Vorhersagen
erkennbar sein, ist der Kunde verpflichtet, sich spätestens 1 Stunde vor dem vereinbarten Termin
mit dem Fotografen in Verbindung zu setzen, um die Durchführung abzustimmen. Bei weiter
entfernten Locations muss die Absprache mindestens 60% der Anfahrtszeit des Fotografen vor
dem Termin erfolgen. Erfolgt die Kontaktaufnahme erst kurzfristig und das Shooting kann
aufgrund der Wetterbedingungen nicht stattfinden, werden die bereits entstandenen Fahrtkosten
in Höhe von 0,55 Eurokm dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.7. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.
7. EIGENTUMSVORBEHALT, NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum
des Auftragnehmers.
7.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das
Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
7.3. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle
Fotos zu erhalten.
7.4. Klausel zur Veröffentlichung und Nutzung der Hochzeitsfotos
Die Veröffentlichung der während der Hochzeit erstellten Fotografien durch den Fotografen, etwa für soziale Medien, Werbung oder die eigene Homepage, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Diese Zustimmung kann auch nach der Hochzeit erteilt werden und wird in einem gesonderten Dokument festgehalten, das den Verwendungszweck und die betroffenen Fotografien beschreibt. Eine Zustimmung erfolgt unentgeltlich und ohne Anspruch auf Nachlass.
Die Nutzung und Veröffentlichung der Fotografien durch Dritte, wie andere Dienstleister, erfordert die ausdrückliche Zustimmung des Fotografen. Für Veröffentlichungen durch das Hochzeitspaar zu eigenen Zwecken gelten die Bestimmungen des Urheberrechts. Der Fotograf ist dabei stets als Urheber zu nennen, und jegliche Bearbeitung der Fotografien ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Fotografen untersagt. Bezüglich anderer Shootings gilt ebenso, das stets die schriftliche Einverständnis des Auftraggeber vorhanden sein muss, vor der Veröffentlichung.
7.5. Der Auftraggeber darf der Verwendung der Fotos durch den Auftragnehmer im Rahmen der
Eigenwerbung widersprechen. Der Auftraggeber verpflichtet sich dadurch von der Nutzung im
Rahmen der Eigenwerbung abzusehen.
7.6. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur
nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.
8. HAFTUNG
8.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht
abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist
die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB
ausgeschlossen.
8.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese
Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer
Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte
voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des
Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei
bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
8.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 8.1
bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.
8.5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß §
536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
9. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE UND ABTRETUNG
9.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene
Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten.
9.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen
schriftlicher Zustimmung möglich.
10. DATENSCHUTRECHTLICHE INFORMATIONSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
10.1. Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über
die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses aus.
10.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen allen
weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in
Berührung kommen.
10.3. Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten. Er wird
darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen des Informationsblattes im Rahmen der Veranstaltung
vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.
11. TEXTFORM
11.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien
einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von
Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.
12. ANZUWENDENDES RECHT
12.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der
durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des
Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
12.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden
Geschäftsbeziehungen ist Batzhausen. Der Gerichtsstand ist Batzhausen, soweit der
Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen
gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
12.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
13. DATENSPEICHERUNG
13.1 Die Dateien werden ab Erstellungsdatum nach Ablauf von 12 Monaten unwiderruflich
gelöscht. (Sofern nichts anderes hier schriftlich vereinbart wurde) Nachträglich gewünschte
Änderungen im „Retusche-Rahmen“ können gegen eine Gebühr von 15€ pro Datei vorgenommen
werden. (Retusche-Rahmen beinhaltet z.B. Entfernen von Hautirritationen, kleine Details wie z.B.
Fussel am Outfit…)
13.1 Nach Ablauf der Frist von 6 Wochen (nach Erhalt der Fotos) gelten die Bilder als
vertragsgemäß und mangelfrei. Sofern der Auftraggeber anschließend noch Änderungen oder
weitere Fotos wünscht, wird der dadurch entstandene Arbeitsaufwand mit 99€/h extra in
Rechnung gestellt.