AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die

nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im

Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn die Fotografin: Marina Rudolph, im Folgenden:

Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen

Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder

vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder,

gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in

Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:

2.2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer

telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder

über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber

noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

2.3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein

Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des

Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den

Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von zehn Werktagen. Nach Ablauf dieser

Frist erlischt das Angebot.

2.4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von

zehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der

Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches

Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.

2.5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei

um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen

kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung

oder eine Vorschussrechnung übersendet.

3. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

3.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung

des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen,

Sonderwünsche,etc.).

3.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt

ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen

als Arbeitszeit.

3.3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen

Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder

M.ngelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen

Gestaltungsspielraums, der Perspektiven, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen

und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche

.nderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und

Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Durch die Bearbeitung des Fotografen können sich

die Ursprungsfarben diverser intensiven Farben verändern.

3.4. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu

vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von

Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt,

Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie

höhere Gewalt.

3.5. Die Anzahl der Fotos während einer Begleitung der Hochzeit variiert stets je nachdem wie

viel „Programm“ es gibt. Es gibt keine grundsätzlich vorgelegt Mindestanzahl der Dateien. Der

Auftragnehmer versucht stets jegliche Situation, die ihm ermöglicht wird, rund um die Begleitung

fotografisch nach seinem künstlerischen Gestaltungsspielraum fotografisch einzufangen.

4. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

4.1. Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer

werden nicht beschäftigt. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter tätig, sofern

nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

4.2. Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Hochzeitsveranstaltung/ bzw. jeglicher

anderen gebuchten Veranstaltung (z.B. New-Born-Shooting oder Babybauchshooting) des

Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere

Stunden in Auftrag geben.

4.3. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B.

jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW Format.

4.4. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen sechs Wochen nach dem Fototermin

die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben/Collagen,Holzbox)

wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.

5. VERGÜTUNG UND AUSLAGEN

5.1. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum sind die

ersten 30 Minuten kostenfrei, wird die Arbeitszeit weiter überschritten wird dies mit 359€/ pro

angefangene Stunde verrechnet.

5.2. Bei Vertragsschluss (Hochzeitsbegleitung) wird eine erste Zahlung in Höhe von 10% des

Gesamtpreises berechnet, die innerhalb von 14 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses in bar

oder per Überweisung fällig wird. Sonderwünsche, insbesondere Zusatzleistungen, welche extra

für den gewünschten Auftrag bestellt/organisiert werden müssen, sind vorab komplett zu

bezahlen.

Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Maßgeblich für die fristgerechte

Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des Auftragnehmers:

Inhaber: Marina Rudolph

Bankinstitut: N26

DE77 1001 1001 2620 4450 86

NTSBDEB1XXX

5.3. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter

angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur

Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leistungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte,

bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.

5.4. Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungsstellung durch den

Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, jedoch nicht vor der Übergabe

der Fotos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber fällig.

5.5. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von Batzhausen aus. Die Anfahrt im

Umkreis von 10 km von Batzhausen wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, nicht

berechnet. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang werden ab dem

Wohnort des Fotografen hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,55 EUR. Bei

Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die

tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.

5.6. Ab einer Buchung von 10 Stunden mit zusätzlicher Anfahrtsstrecke ab 150 km muss der

Auftraggeber dem Auftragnehmer eine „locationsnahe“ Unterkunft(Einzelzimmer) zur Verfügung

stellen inkl. (falls nichts anderes schriftlich vereinbart) 2 Übernachtungen. (1 x vor und 1 x nach

der Veranstaltung) Da zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen in

der Regel zwei Übernachtungen erforderlich.

5.7. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und

Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.8. Ab einer Buchung von 5 Stunden muss dem Auftragnehmer ein Sitzplatz sowie Verpflegung

gestellt werden mit ggf. gesicherten Staumöglichkeit für Equipment.

5.9. Sofern es zu einem „ kostenlosen Afterweddingshooting“ kommen sollte, werden dafür die

Fahrtkosten nachträglich noch in Rechnung gestellt. Ebenfalls gilt das kostenlose Angebot ab der

Hochzeit für 12 Monate und muss rechtzeitig geplant werden, ansonsten verfällt der Gutschein

ersatzlos. Das Angebot kann nicht ausbezahlt werden.

6. AUFTRAGSÄNDERUNGEN, –ERWEITERUNGEN UND -KÜNDIGUNG

6.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine

der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen

diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 5.2 bzw. 6.3. und 6.4. dieser

Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn,

der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden, oder gar kein

Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertreten hat.

6.3. Im Falle einer Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen wie folgt berechnet:

Kennenlernshooting zum Originalpreis von 339,- Euro statt 115,- Euro, Anfertigen der Holzbox

(ohne Inhalt) 69,- Euro

6.4. Kündigt der Auftraggeber 60 Tage oder weniger vor Veranstaltungsdatum, sind 30% des

vereinbarten Honorars fällig. Die Möglichkeit des Auftragsnehmers, einen geringeren Schaden

nachzuweisen bleibt weiterhin wie unter Ziffer 6.2 bestehen.

6.5. Kann der Auftragnehmer wegen Krankheit oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden

hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung vollständig erstattet. Der

Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, bei der Suche eines geeigneten

Ersatzes behilflich zu sein.

6.6. Wetterbedingte Absagen bei Fotoshootings

Sollte das geplante Fotoshooting wetterbedingt nicht stattfinden (Regen, Schnee, Unwetter)

können und das schlechte Wetter bereits aufgrund von Wetterberichten oder Vorhersagen

erkennbar sein, ist der Kunde verpflichtet, sich spätestens 1 Stunde vor dem vereinbarten Termin

mit dem Fotografen in Verbindung zu setzen, um die Durchführung abzustimmen. Bei weiter

entfernten Locations muss die Absprache mindestens 60% der Anfahrtszeit des Fotografen vor

dem Termin erfolgen. Erfolgt die Kontaktaufnahme erst kurzfristig und das Shooting kann

aufgrund der Wetterbedingungen nicht stattfinden, werden die bereits entstandenen Fahrtkosten

in Höhe von 0,55 Eurokm dem Kunden in Rechnung gestellt.

6.7. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.

7. EIGENTUMSVORBEHALT, NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE

7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum

des Auftragnehmers.

7.2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das

Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die

Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

7.3. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle

Fotos zu erhalten.

7.4.  Klausel zur Veröffentlichung und Nutzung der Hochzeitsfotos

Die Veröffentlichung der während der Hochzeit erstellten Fotografien durch den Fotografen, etwa für soziale Medien, Werbung oder die eigene Homepage, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Diese Zustimmung kann auch nach der Hochzeit erteilt werden und wird in einem gesonderten Dokument festgehalten, das den Verwendungszweck und die betroffenen Fotografien beschreibt. Eine Zustimmung erfolgt unentgeltlich und ohne Anspruch auf Nachlass.

Die Nutzung und Veröffentlichung der Fotografien durch Dritte, wie andere Dienstleister, erfordert die ausdrückliche Zustimmung des Fotografen. Für Veröffentlichungen durch das Hochzeitspaar zu eigenen Zwecken gelten die Bestimmungen des Urheberrechts. Der Fotograf ist dabei stets als Urheber zu nennen, und jegliche Bearbeitung der Fotografien ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Fotografen untersagt. Bezüglich anderer Shootings gilt ebenso, das stets die schriftliche Einverständnis des Auftraggeber vorhanden sein muss, vor der Veröffentlichung.

7.5. Der Auftraggeber darf der Verwendung der Fotos durch den Auftragnehmer im Rahmen der

Eigenwerbung widersprechen. Der Auftraggeber verpflichtet sich dadurch von der Nutzung im

Rahmen der Eigenwerbung abzusehen.

7.6. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur

nach Freigabe durch den Auftragnehmer verwenden.

8. HAFTUNG

8.1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei

Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

8.2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht

abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die

ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung

der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist

die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB

ausgeschlossen.

8.3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese

Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer

Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte

voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des

Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei

bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.

8.4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers

oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 8.1

bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.

8.5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß §

536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

9. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE UND ABTRETUNG

9.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene

Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von

Zurückbehaltungsrechten.

9.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen

schriftlicher Zustimmung möglich.

10. DATENSCHUTRECHTLICHE INFORMATIONSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

10.1. Der Auftragnehmer händigt dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ein Informationsblatt über

die Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses aus.

10.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese Informationen allen

weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung des Auftraggebers in

Berührung kommen.

10.3. Der Auftragnehmer wird dazu gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten. Er wird

darüber hinaus gedruckte Ausfertigungen des Informationsblattes im Rahmen der Veranstaltung

vorhalten, um sie auf Anfrage Dritten zur Verfügung zu stellen.

11. TEXTFORM

11.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien

einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von

Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

12. ANZUWENDENDES RECHT

12.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der

durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des

Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

12.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden

Geschäftsbeziehungen ist Batzhausen. Der Gerichtsstand ist Batzhausen, soweit der

Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen

Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im

Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen

gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

12.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

13. DATENSPEICHERUNG

13.1 Die Dateien werden ab Erstellungsdatum nach Ablauf von 12 Monaten unwiderruflich

gelöscht. (Sofern nichts anderes hier schriftlich vereinbart wurde) Nachträglich gewünschte

Änderungen im „Retusche-Rahmen“ können gegen eine Gebühr von 15€ pro Datei vorgenommen

werden. (Retusche-Rahmen beinhaltet z.B. Entfernen von Hautirritationen, kleine Details wie z.B.

Fussel am Outfit…)

13.1 Nach Ablauf der Frist von 6 Wochen (nach Erhalt der Fotos) gelten die Bilder als

vertragsgemäß und mangelfrei. Sofern der Auftraggeber anschließend noch Änderungen oder

weitere Fotos wünscht, wird der dadurch entstandene Arbeitsaufwand mit 99€/h extra in

Rechnung gestellt.